In den Wind gesprochen (71):

der Schluckauf des Seehelden (71)

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Was B.H. auf der berühmten Einhand-Regatta um die Welt, der Vendée Globe, geleistet hat, ist fast übermenschlich. Als erster Deutscher auf der vielleicht härtesten Regatta der Seglerwelt hat er in 80 Tagen, eine hochsymbolische Zahl, erinnert sie doch an Jules Verne, die Welt umrundet. Eine Zeit, die zwar im gleichen Race 2012 und 2016 mit 78 bzw. 74 Tagen noch besser, jedoch selbst für Großyachten mit einer Crew von einem Dutzend Besatzungsmitgliedern noch vor kurzem fast unerreichbar war. Der fünfte Platz (hinter vier Franzosen) bei der Ankunft in Les Sables d'Olonne an der französischen Atlantikküste war der Lohn für diese dem Laien kaum nachvollziehbare Tortur.

Nutzen für die Umwelt
Daneben hat B.H. das Opfer auf sich genommen, sein Rennpferd, eine Segelyacht mit Foiler, deren Geschwindigkeitspotential maßgeblich vom Gewicht abhängt, mit zusätzlichen 17 Kilogramm Labormaterial zu belasten, wo es doch auf jedes Gramm ankommt. Er sagt, sein Bestreben sei es gewesen, die Veränderungen in der Umwelt nicht nur optisch wahrzunehmen, was andere Segler natürlich genauso tun, sondern auch das Meerwasser zu untersuchen und die Messungen gleich an Bord auszuwerten - ein Opfer, wofür aber die Umwelt entlastet worden sei, denn ansonsten wäre ein Schiff mit vierzig Mann Besatzung für diese Arbeit nötig gewesen. Dass B.H. ein Klimaaktivist ist, wusste man spätestens, als er der Umwelt eine Flugreise in die USA ersparte, indem er den Umweltengel Greta Thunberg mit seinem Rennschiff nach Amerika segelte.

Rennyacht und Kollisionsgegner beschädigt, wer hat schuld?
Auf der Vendée Globe hat es einen kleinen Zwischenfall gegeben. B.H. ist 90 Seemeilen vor dem Ziel halt schlafend, wie er ehrlicherweise selbst sofort der Öffentlichkeit mitteilte, in ein Berufsschiff, das 30 Meter lange Fischerboot "Hermanos Busto" geschrammt, wobei seine Rennyacht derart beschädigt wurde, dass sie ab da nur mit halber Speed weitergesegelt werden konnte und B.H. möglicherweise ein Podiumsplatz oder gar der Rennsieg entgangen ist. Es hat verwundert, dass danach die gesamten Medien, an und für B.H. äußerst wohl gesonnen, deswegen lästige Fragen gestellt haben, ja gelegentlich sogar auf der Schuldfrage rumgeritten sind. Heftige Diskussionen folgten, die allerdings B.H. auch durch seine folgenden Statements und deren Widersprüche geradezu befeuert hat, was zum Teil zu irreführenden oder gar falschen Meinungen in der Öffentlichkeit geführt hat. So hab ich vor mir ein Mail, in dem ein Martin schreibt:

"Lieber Bobby, du bist doch ein Strafrichter du musst es doch wissen. Der Boris sagt "es muss nicht die Schuldfrage geklärt werden weil es keinen Personenschaden gab. Keiner kann was dafür Es war ein dummes Unglück. Der Schaden ist wahrscheinlich nicht so teuer. Es macht keinen Sinn, die Fischer anzugreifen. Warum nicht? ist es nicht so dass eine Regatta immer Vorfahrt hat? Martin F."

Was sagt das Gesetz?
Also, um diese Frage, beziehungsweise diesen Trugschluss, aufzuklären, muss man kein Strafrichter sein. Die Antwort steht klipp und klar für jeden, der lesen kann, im Gesetz. Die Internationalen Kollisionsverhütungsregeln, abgekürzt KVR, regeln in Regel 18 den Fall, dass ein Segelschiff - also z.B. die Rennyacht des B.H. mit um die 15 Knoten Geschwindigkeit - in einen Fischer rauscht:

„….Ein Segelfahrzeug in Fahrt muss ausweichen ….. einem fischenden Fahrzeug.“

Also: Jeder Tanker, jedes Kreuzfahrtschiff, aber auch jedes Segelboot, gleich welcher Größe und Besegelung, ist Fischern gegenüber ausweichpflichtig. Dass Weltumsegleryachten oder Regattayachten, gleich welcher Größe oder Mannschaftsstärke, Besegelung oder auch Wichtigkeit der Regatta, davon ausgenommen wären, steht nirgends. Das ist Gesetz.

Vorrichtungen auf der Rennyacht zur Kollisionsverhütung haben nicht funktioniert!
Da helfen auch nicht die nachfolgenden Diskussionen, warum die Vorrichtungen auf der Yacht von B.H., die ihn, den unbestritten Schlafenden, hätten warnen sollen (z.B. ein Radar - Symbolfoto links), nicht funktioniert haben, und ob das AIS auf dem Fischer nicht eingeschaltet war, wie B.H. nach dem Crash zunächst behauptet hatte, oder eben doch einwandfrei ausstrahlte, wie der Kapitän der Hermanos Busto nicht nur erklärte, sondern was später auch durch die gespeicherten AIS-Archiv-Daten bewiesen wurde. Das AIS war nicht nur eingeschaltet, angesichts seiner Reichweite von 30 Meilen war der Fischer bei einer Geschwindigkeit der Yacht von an die 13 bis 15 Knoten für B.H. ein bis zwei Stunden vor dem Crash auf dem AIS von B.H. zu sehen.

Hinterher die AIS-Situation zu thematisieren, ist das typische Werfen einer Nebelkerze. Denn es ist gleichgültig, wer hier sein AIS nicht eingeschaltet hatte oder doch; es ändert nichts an der Pflicht des B.H. zum Ausweichen. Regel 18, die übrigens ansonsten einer Segelyacht weitestgehende Vorfahrtsrechte einräumt, z.B. auch gegenüber riesigen Kreuzfahrtschiffen, Öltankern oder Flugzeugträgern, sagt:

Fischer haben Vorfahrt, halte Dich frei von Ihnen!

Vorfahrtsregeln auf hoher See regelt internationales Recht!
Diese KVR sind ein hohes juristisches Gut, ein wirklich weltweit geltendes Recht. Denn der griechische Tankerkapitän muss sich am Kap der Guten Hoffnung mit seinem dichten Schiffsverkehr hundertprozentig darauf verlassen können, dass der koreanische Kapitän auf dem Panama-Cargo-Ship nach genau denselben Regeln die Vorfahrt beachtet, der Grieche muss also Kurs und Geschwindigkeit zweifelsfrei beibehalten können, während der Koreaner genauso zweifelsfrei ausweichen muss. Die Menschheit, die sich hier auf gleichlautende Regeln geeinigt hat, kann auf die KVR stolz sein. Denn wie in wenigen Fällen saß hier die Mehrheit aller Länder an einem Tisch und einigte sich 1972 auf eben diese Regeln. Man wünschte sich solch für alle Nationen zwingende Regeln auch für andere Lebensbereiche.



Und im übrigen: wenn der Skipper einer Regattayacht ein solches Gesetz nicht zu befolgen bräuchte, dann wären kurz darauf die "normalen" Weltumsegler - erst recht dann, wenn sie einhand unterwegs sind, und da gibt es im Moment sicher um die dreihundert - die Nächsten, die ebenfalls so ein Recht für sich beanspruchen würden. Eigentlich klar, dass das ein Unding wäre. Stellen Sie sich mal vor, dass bei einer Auto-Rally auf öffentlichen Straßen - so was gibt es - die Rennfahrer gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt beanspruchen würden.

Das lernt man bei allen Hochsee-Segelscheinen in der ersten Stunde: Probieren Sie es doch bei einer Segelprüfung aus und behaupten Sie: Regattaschiffe haben gegenüber Fischern die Vorfahrt!

Wie soll ein Enhandsegler rund um die Uhr Wache gehen?
Als nächstes mündete die öffentliche Debatte - nicht anders zu erwarten, das ist seit Jahrzehnten nach großen und auch kleineren Einhandregatten immer wieder der Fall - in die Frage, wie denn ein Einhandsegler, der ja mal schlafen muss, seinen gesetzlichen Pflichten(!) nachkommen soll. So eine Einhandregatta hat was von Russischem Roulette, wenn schlafend, blind, also mit einem während der Schlafzeiten quasi unbemannten See-Schiff durch die Nacht gerast wird. Auch hier geben die KVR ohne Wenn und Aber eine klare Auskunft in Regel 5:

"Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt."

Kann ein in der Yacht Schlafender "hören" oder "sehen"? Na, also!

Aber kann dann ein Einhandsegler, ich sprech da nicht einmal von einem Regattasegler, der wochen- oder gar monatelang wie B.H. auf den Weltmeeren, also im Geltungsbereich der KVR unterwegs ist, überhaupt legal handeln? Es ist gelegentlich recht unbequem, solche Antworten geben zu müssen, so bin ich leider in einem Interview mit der großen Österreichischen Zeitung Kurier genau danach gefragt worden, worauf mir meine Antwort (links) einen Shitstorm in Foren eingebracht hat.

Erlaubt, weil es alle machen?
Es wird mitunter die Meinung vertreten, diese hochgezüchteten Yachten seien zwar alle illegal unterwegs, weil deren Mannschaft bzw. der Skipper dieser Verpflichtung nicht nachkommen könne, es müsse jedoch so gesegelt werden, weil es eben anders nicht gehe. Eine unhaltbare Schlussfolgerung, wie wir sie z.B. von den deutschen Autobauern VW, Audi, Porsche und BMW vom Dieselskandal her kennen - so nach dem Motto: "Die Diesel-Software ist ungesetzlich, aber es geht ja nicht anders". Ein milliardenschwerer Trugschluss!

Selbst modernste Assistenzsysteme machen das Gesetz des notwendigen menschlichen Ausgucks nicht überflüssig, wie dieser Crash zeigt. Das Gesetz wird auch nicht dadurch ausgehebelt, dass so ein Fehlverhalten "üblich" oder "allgemein" oder "immer" ist. Ich geb ja zu, dass ich, allein auf Wache, auch schon mal einpennt bin und mich nicht mal das schrille Sirren des Weckers aufgeweckt hat. Nicht nur einmal ist das passiert. Oder dass wir uns im hohen Süden unten an der Eisberggrenze, wo es - anders als in der stark frequentierten Biskaya - kaum Schiffsverkehr gibt, auch schon mal für ein paar Stunden beide in die Koje gehauen haben. Und bei der Einfahrt ins Mittelmeer vor Gibraltar wurden wir am siebzigsten Tag auf See aus dem Schlaf gerissen, weil die ganze Schiffsmannschaft eines riesigen Frachters auf Kollisionskurs von dessen Achterschiff lautstark runtergröhlte.

O.K., gut gegangen, aber wenn was passiert wäre, hätte ich nicht dem legalen Kurshalter für eine etwaige Kollision die Verantwortung zugeschoben, sondern hätte eben mit den Folgen eines derart unrechtmäßigen Verhaltens leben müssen.

Die Erklärung des Skippers!
Und da bin ich bei dem Punkt, wo ich zwar nach wie vor von den Leistungen des B.H. beeindruckt, von seinem Verhalten danach aber nicht so angetan bin. Erstaunlich war, damit begannen die Irritationen bei diesem Vorfall, dass B.H. noch unterwegs verlauten ließ, der Fischer habe eindeutig kein AIS eingeschaltet gehabt, und - bemerkenswert - das werde man der Datenlage ja entnehmen können. Am nächsten Tag, nachdem die für jedermann einsehbaren AIS-Archiv-Daten seine Angaben widerlegt hatten, räumte er ein, dass das AIS des Fischers eingeschaltet gewesen sei, er habe das Gegenteil nur deshalb behauptet, weil Fischer halt ganz oft so handeln würden.

Was sagt der Fischer?
Im einem Interview mit der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG, die den spanischen Fischer Zaldumbide ausfindig gemacht hatte, berichtete dieser, dass er, was ja bewiesen war, sehr wohl das AIS eingeschaltet hatte, der Segler ihm aber völlig überraschend in die Seite gerauscht und weitergefahren sei, ohne dass man mit ihm habe Verbindung aufnehmen können. Über Funk habe man der Yacht nachgerufen - vergeblich.

Was jetzt nun wirklich ungut ist: Warum stellt sich B.H. in seinen zahlreichen Interviews (offensichtlich schlecht beraten, obwohl die PR-Arbeit seines Teams fantastisch war, noch nie hat Segeln so viel Eingang in die führenden, auch öffentlichen Medien gefunden) nicht seiner Verantwortung, wo doch sein Kollisionsgegner offenbar recht gutmütig ist und die Sache nicht sehr ernst nimmt, wie in der SZ berichtet wurde:

"Unser Schiff hat ein paar Kratzer abbekommen. (...) Ein bisschen Material ist kaputt, wir haben Lackschäden, und wir haben ein bisschen pfuschen müssen, um dann den Fang noch zu beenden".

Warum hat B.H. stattdessen darauf hingewiesen, dass er und der Fischer-Kapitän am nächsten Tag sich telefonisch auf eine beidseitige (!) Schuld geeinigt hätten. Wo bitte ist die Schuld des Fischers, der nachts auf hoher See seiner harten Arbeit mit den Netzen, die per Kran und Motor an Deck bedient werden, nachgeht und dann gesetzeswidrig mit der Wucht eines Lastwagens - die Yacht von B.H. wiegt acht Tonnen und erreicht bis zu 60 Stundenkilometer - gerammt wird? Mit dieser Logik könntest Du einem Leuchtturm die Schuld geben, wenn Du ihm mit 20 oder gar 30 Knoten unter Segel reinrauschst.

Ein abschließendes Statement
Soweit alles irgendwie im Renneifer nachvollziehbar, aber das letzte Statement von B.H. im Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 7.2.2021 ist besonders irritierend.

"Frage der SZ:
Muss nicht noch die Schuldfrage geklärt werden, wie bei einem Verkehrsunfall auf der Straße?

Antwort B.H.:
Das ist nicht so, nur, wenn es Personenschäden gibt. Also nur, wenn jemand ums Leben kommt oder schwer verletzt wird. Dann gibt es ein Seegericht. In unserem Fall hab ich den Eigner des Schiffes angerufen und schöne Grüße bestellt. Wir haben gegenseitiges Bedauern ausgedrückt, keiner kann wirklich was dafür. Es war ein dummes Unglück.

Frage der SZ:
Der Fall ist damit für Sie erledigt?

Antwort B.H.:
Es ergibt für uns keinen Sinn, die Fischer anzugreifen. Das Thema Kollision ist damit für uns durch."

Voll daneben!
An dieser Antwort, die er der SZ gegeben hat (und ich gehe davon aus, dass die SZ sie richtig wiedergegeben hat), ist alles falsch.

Es braucht keinen Personenschaden oder gar ein Menschenleben, damit ein deutsches Strafgesetz, nämlich § 315 a StGB, auf einen Deutschen auf hoher See, auch auf einem nicht unter deutscher Flagge segelnden Schiff, angewendet werden kann. Es braucht nicht einmal eine Gefährdung von Menschen; es genügt eine Gefährdung von Sachen von bedeutendem Wert. Und eine solche Gefährdung liegt vor, wenn eine 8 Tonnen schwere Segelyacht mit der Wucht eines vielleicht 30 oder mehr Stundenkilometer fahrenden Lastwagens einen Fischer rammt. Es muss auch nicht "grob fahrlässig" gehandelt worden sein, "einfache" Fahrlässigkeit reicht aus. Wer dieses Fehlverhalten immer noch bagatellisiert, möge sich den gleichen Fall mit schweren Verletzungen oder Schlimmerem vorstellen. Dann dürfte die Antwort leichter fallen.

Das Seegericht ist dafür auch nicht zuständig, sondern ein ganz normales Strafgericht. Außerdem handelt sich nicht um ein "Unglück", sondern um einen "Unfall". Und von "Keiner kann was dafür" kann ebenfalls nicht die Rede sein, wenn ein Schiff mit einem schlafenden Skipper in einen bevorrechtigten Fischer knallt. Auch die generöse Erledigterklärung, den Fischer "nicht anzugreifen, weil es keinen „Sinn“(!) gäbe, geht an der Wirklichkeit vorbei. Richtig und anständig wäre die Aussage gewesen: "den Fischer nicht anzugreifen, weil es keinen Grund (!) dafür" gibt.

06:41 10.03.2021 Schade, daß sich B.H. nach seinem "Schluckauf", wie er den Vorfall nannte, nicht zu diesem Statement hat entschließen können.

Aber es geht hier nicht wirklich um B.H., sondern darum, dass Gesetze eingehalten werden, die auch unserem Schutz auf den Weltmeeren dienen. Es ist schwer genug, das den Seglern, die ja meist unterbesetzt sind, nahezubringen. Wenn dann ein Segler, für den diese Gesetze nicht gelten sollen, gefeiert wird, sollte man diese Problematik auch ansprechen dürfen. Als Segler mag man so eine Regatta spannend und aufregend, das ganze Remmidemmi drumrum höchst interessant finden. Aber wenn was passiert, ist's Schluss mit Lustig.

Auch wenn das für viele in den Wind gesprochen ist.

Bobby Schenk


Kommentare zu "Der Schluckauf des Seehelden"!.

H.Vöhrs:

Das Problem ist sicher nicht das Einhandsegeln an sich, sondern die Art und Ausrüstung der Yachten im Vendée Globe Race. Niemand würde auf die Idee kommen Formel 1 Rennen, am besten noch bei strömendem Regen, im öffentlichen Straßenverkehr abzuhalten.

So ungefähr sind doch Imocas mit Ihren Topspeed zwischen 20 und 30kn einzuordnen. Die Sicht nach vorne ist wegen des überkommen Wassers gering und sie erreichen die mehrfache Geschwindigkeit von Segelyachten vergleichbare Größe. Diese Geschosse rasen dann teilweise führerlos durch die See, denn der Mensch muss schlafen. Zum Glück sind die Ozeane groß.

Wenn es dann doch kracht, sind immer die anderen Schuld und die Medien machen leider mit! Schon 2012 hieß es auf Yacht online, dass Fischkutter die Imocas „Groupe Bel“ und „Bureau Vallée“ gerammt hätten. Im gleichen Absatz der Hinweis, dass die Imoca Skipper zur Zeit der Kollision schliefen - siehe
hier bei YACHT ONLINE und auch da!

Dieser Jargon drängt dem Leser regelrecht das Bild eines auf Imocas Jagd machenden „Fischkreuzers“ auf.

In Wahrheit rammte im jüngsten Fall nun die „Seaexplorer“ aber als „führerlose“ Rennyachten mit fast 20kn, den mit der Geschwindigkeit eines Ruderbootes laufenden, eingeschränkt manövrierfähigen Fischkutter.

Es ist beunruhigend, wenn öffentlich erst mal der Fehler beim Berufsfischer gesucht wird. Ohne PR Team und das entsprechende Geld im Nacken ist der natürlich ein leichtes Ziel. Ob das AIS lief oder nicht ist doch Augenwischerei. Die Familiencrew (ohne AIS) die z.B. auf der ARC Route im Weg gewesen wäre hätte so ein Ramming vielleicht nicht überlebt!

Es muss auch klar ausgesprochen werden, dass auch die modernste Generation von Radaranlagen auf den Imocas ein schlechter Witz gegen den in der Berufsschifffahrt herrschenden Standard sind. Das anscheinend fix montierte Radom auf der „Seaexplorer“ wird bei Lage zudem wirkungslos. Schon 2010 zeigt die Segelzeitschrift „Yachting Monthly“ eindrucksvoll die unzulängliche Funktion von Radargeräten bei Lage. Nur eine halbkardanische Aufhängung kann Abhilfe schaffen - siehe hier!

Es ist schon eine beachtliche, sportliche Leistung so eine Rennmaschine einhand um die Welt zu segeln. Keine Frage. Nichts rechtfertigt aber die fahrlässige Gefährdung Dritter. Mehr Verantwortung bei Veranstalter und Rennsyndikaten ist überfällig...


"Name bekannt" - keine Anrede unter anderem:

"Ein seriöser Mensch besitzt, im Gegensatz zu Ihnen, die Höflichkeit, den Namen Boris Herrmann auszuschreiben...
....
Ihre dümmliche, arrogante Besserwisserei veranlasst mich, Sie zukünftig zu ignorieren."


Jürgen Laube:

Sehr geehrter Herr Schenk,
Danke für die systematische Klarstellung, die für mich gut nachvollziehbar ist.
Es fällt auf, dass manche Gruppe in der Gesellschaft besondere Privilegien für sich beansprucht. Erschreckend, es gibt Mitmenschen die dieses Verhalten gutheißen und etwaige Erdungsbemühungen sabotieren.
Bin seit vielen Jahren begeisterter Leser Ihrer Webseite.
Alles Gute,
H.L.


H.L.(Name bekannt):

Sehr geehrter Herr Schenk,
Tja, fuerchte, dem ist nichts mehr hinzuzufuegen.

Realistischerweise braucht man fuer eine lange Passage mindestens 3 Leute (und das ist knapp), damit im Falle von Seekrankheit etc. noch ein bischen eine Reserve da ist). Bei der letzten Passage (Scheveningen nach Cascais) hatten wir abwechselnd Wache (aber waren je zu fuenft) und da habe ich auch auf Wache sehr viel Zeit geschlafen/gedoest. Koennte mir nicht vorstellen, auf Dauer 4 Stunden am Stueck aufmerksam zu sein, aber vielleicht koennte man sich da schon mit einem Alarm alle 10 Minuten helfen. Und wenn man einmal so richtig muede ist, dann schlaeft man hoffnungslos ein; ist mir als Navigator in einem Nachtrennen im Kanal passiert; einfach am Tisch zusammengesackt und 45 Minuten spaeter wieder zu mir gekommen.

Die Kritik ist umso haerter, weil sie in der Form sehr sachte ist. Bei anderen Rennen hatte es in solch einem Fall durchaus einen Toten gegeben; allerdings war da das AIS wirklich aus und auch die Positionslampen (um die Konkurrenz nicht anzulocken).

Gut geschrieben, Chapeau. Spot on, wie unsere englischen Freunde schreiben wuerden.


Norbert Gündling:

„Hallo Bobby, besten Dank für Deine Erläuterungen zu den KVR. Es ist scheinbar auch unter Seglern immer wieder nötig, gesetzliche Grundlagen zu erläutern. Danke dafür.

Als Segler und ehemaliger Rallyebeifahrer erlaube ich mir zu unten stehendem Einschub von Dir einen Hinweis: Die Rallyes führen selbstverständlich auch über öffentliche Strassen. Dort, auf den sogenannten Verbindungsetappen, gilt die StVO und wird zum Teil auch von den Rallyeveranstaltern speziell überwacht und bei Verstoß zusätzlich "sportlich" geahndet….


Andreas Lohs:

Lieber Bobby,

mit diesem Beitrag hast Du mir aus der Seele gesprochen, wenn ich das mal etwas pathetisch sagen darf. Ich hatte kurz nach der Ankunft von B.H. einen Leserbrief an die Yacht geschrieben und dort gesagt, dass B.H. eigentlich kein Pech, sondern großes Glück gehabt hat. Hätte es bei dieser Kollision Verletzte oder gar Tote gegeben, dann wäre er nämlich ganz allein verantwortlich dafür. Das will man in der Redaktion aber scheinbar nicht so recht hören.

Nicht auszudenken was mit einer normalen Fahrtenyacht als Kollosionsgegner passiert wäre.

Beste Güße und vielen Dank für Deinen Einsatz für den Segelsport

Andreas Lohs



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