WADO RYU Teil 2:

Yachteigner als Krimineller gebrandmarkt

von Bobby Schenk


Im ersten Teil des Berichts über die WADO RYU - hier klicken!  erfuhren wir, wie Klaus - "Typ BerlinerSchnauze mit Herz" – seine herrliche Stahlyacht nach erfolgter Restaurierung zum Übernachten  in eine Badebucht steuerte , wo sie nachts aus unerklärlichen  Gründen unter seinen Füßen abbrannte. Ein Verlust, mit dem jeder von uns Yacht-Besitzern konfrontiert werden kann. Und eine Katastrophe, wenn wir nicht  gut versichert sind. Aber selbst dann… - siehe nachfolgenden Bericht.

Der Totalschaden seiner geliebten Yacht war für Klaus so gerade verwindbar, konnte er doch unverletzt sein Leben retten, und der Verlust war mindestens finanziell durch eine gute Versicherung ausreichend abgefedert.

Meinte er.


Feste Taxe sollte für reibungslose Regulierung sorgen

Die Regulierung des Schadens sollte keine Schwierigkeiten bereiten, denn Klaus hatte auf Anraten des Versicherungsmaklers eine feste Taxe vereinbart, sodass das kleinliche Herumhandeln um die Schadenshöhe ausbleiben müsste. Und 204.000 Euro, das ergibt die feste Taxe von 400.000 Mark, sind keine abwegige Summe für eine top gepflegte, 13 Meter lange Stahlyacht mit Rundspant und überkompletter Ausrüstung für eine Weltumsegelung. Dachte er.

Gut, dass er sich damals auf Anraten des Maklers auf eine feste Taxe eingelassen hatte. "Feste Taxe" bedeutet ja, dass man sich Diskussionen zum Beispiel über den Zeitwert, der ohnehin meist auf eine grobe Schätzung hinausläuft, sparen kann, weil, ohne "wenn und aber" eben ein fester Betrag vereinbart worden war. Das Risiko bei solchen festen Taxen ist gerecht verteilt, denn  der Versicherte hat den vereinbarten Betrag im Schadensfall zu akzeptieren, auch wenn sich der Zeitwert zu seinen Gunsten geändert  oder das Schiff zwischenzeitlich nicht so viel an Wert verloren hat wie bei Vertragsschluss unterstellt. Und die Versicherung muss den vereinbarten Betrag akzeptieren, auch wenn die Yacht zum Schadenszeitpunkt z.B. erheblich heruntergewirtschaftet war. Schließlich hätte sie, genauso wie der Versicherungsnehmer, bei Abschluss der Versicherung eine feste Taxe ja ablehnen können.

Noch ist Klaus arglos

Nach dem Eingang der Schadensanzeige wurde Klaus von der Versicherungsagentur zu einer Besprechung am 6.Juni 2007, also sechs Wochen nach dem Brand, "eingeladen" - wortwörtlich. Was eigentlich ein gutes Zeichen sein sollte, denn eingeladen wird man üblicherweise, auch unter Geschäftsleuten, zu angenehmen Veranstaltungen.

Deshalb kamen Claudia und Klaus auch guter Dinge, "naiv", wie Klaus heute sagt, dieser Vorladung (der bessere Ausdruck!) nach. Was dann folgt, schwant dem Leser sicher schon, und sogar dem Autor dieses Artikels wird  ganz schön flau im Magen, geht es doch schlimmstenfalls oft um das gesamte Vermögen eines Yachteigners.

Klaus: "...sind wir guter Dinge hingefahren, um die Abwicklung des Schadens zu regeln. Anwesend waren ein Mitarbeiter und der Geschäftsführer der eigentlichen Versicherung (Anm.d.Red.: Ein Versicherungsmakler versichert selber nicht, sondern vermittelt nur an die Versicherung) und weitere Personen, ich glaube es war auch ein Gutachter der Versicherung dabei.

Vor Ort wurde ich nochmals ausgiebig zum Schadenhergang befragt, obwohl das von mir unterschriebene Schadenprotokoll vorlag! Als ich fragte, wie es denn nun weitergeht, teilte man mir mit, dass nichts gezahlt wird, weil nach ihren Gutachten Brandstiftung vorläge.

Ich bat natürlich um Aushändigung der Gutachten, was mir verweigert wurde mit dem Argument …dazu sind wir nicht verpflichtet...!

Daraufhin bat ich, mich doch wegen Brandstiftung anzuzeigen , weil ich an die deutsche Justiz glaube. Antwort des Herrn von der Versicherung - ich habe es heute noch im Ohr und werde diesen Satz nie vergessen -: "… daraus können wir keinen Honig saugen…!" Ich war sprachlos..."

Versicherung packt Keule aus: Kunde ein Krimineller?

Für den juristischen Laien nunmehr ein ganz kurzer Einblick in die Praxis des Zivilrechts, dies lässt sich zum besseren Verständnis dieser Horror-Story nicht vermeiden. Es kennt den Begriff der "Beweispflicht". Man muss sich das so vorstellen: Derjenige, der etwas Günstiges behauptet, muss diese Tatsache auch beweisen. Kann er das nicht, dann trifft ihn der Nachteil.

Im Fall von Klaus ist die Sache eigentlich klar: Wenn die äußeren Umstände , die für einen versicherten Schaden sprechen,  - wie hier - einigermaßen offenkundig sind, hat der Versicherer die Beweispflicht. Wenn er den behaupteten Versicherungsbetrug nicht beweisen kann, muss er blechen. Also in diesem Falle ganz einfach - sollte man meinen: Die Versicherung muss  die Brandstiftung beweisen.

Zu diesem Zweck berief sie sich kurzerhand auf ein Privat-Gutachten und wollte dieses von ihr selbst in Auftrag gegebene Gutachten dem Hauptbetroffenen auch noch vorenthalten. Selbst einem Laien muss so ein Verhalten ungeheuerlich vorkommen. Man kann's kaum glauben.

Zu Gunsten der Versicherung könnte man dem Anschein nach auf die Idee kommen, dass dieses Vorgehen in erster Linie dazu diente, auf den Busch zu klopfen. Was nicht gerade fein ist, doch zur Verteidigung ungerechtfertigter Ansprüche eben in der Praxis vorkommt. Trotzdem ist diese  Taktik gelinde gesagt fragwürdig, hat es Klaus doch letztlich ein kleines Vermögen gekostet, denn er fühlte sich gezwungen, selbst einen Gutachter zu suchen und zu beauftragen, um seine Unschuld zu beweisen. Absurd, wenn man in einem Rechtsstaat hierzu gezwungen werden könnte. Denn dann könnte eine Versicherung unter Ausnutzung ihrer wirtschaftlich ungleich stärkeren Position jeden kleinen Versicherungsnehmer mit der Drohung, ein kostspieliges privates Gutachten vorzulegen, an die Wand drücken.

Gutachten beweist Ihre Schuld, was drin steht, geht Sie nichts an.

Für den Fall, dass jemand die unglaubliche Verweigerung der Einsichtnahme in das Gutachten nicht glauben kann, befindet er sich in bester Gesellschaft. Selbst hochrangige Richter, mit denen ich bei meinen Recherchen zu diesem Bericht sprach, hielten ein solches Vorgehen einer Versicherung für ausgeschlossen - bis ich aus dem Schreiben der Versicherungsagentur vom 13. Juni 2007 zitierte.

Aber lesen Sie selbst:

"Das Gutachten belegt unsererer Ansicht nach plausibel die von der YZ vorgebrachten Erkenntnisse zur Brandentstehung."

und jetzt kommt es:

"...Wir haben gestern Einsicht in das Gutachten des XY erhalten... Einzelheiten des Gutachtens dürfen wir Ihren nicht mitteilen, da uns dieses vom Versicherer untersagt wurde."

und: 

"...Ohne Partei ergreifen zu wollen, wir würden Ihnen aber in diesem Zusammenhang eher empfehlen, aktiv an der sachlichen Aufklärung der Brandursache mitzuarbeiten, als zu versuchen die Rechtmäßigkeit des XY-Gutachtens anzuzweifeln."

Aber wie um alles in der Welt soll Klaus sich mit einem Gutachten auseinandersetzen, das er gar nicht kennt?

Klaus sah sich daraufhin gezwungen, Klage zu erheben. Ich bin sicher, dass viele diesen Weg nicht beschreiten, weil sie "ihren Frieden wollen" und lieber um eine Abfindung winseln, um sich den kommenden Ärger, nämlich Kosten und viele, viele Nerven zu ersparen. Es ist leider offensichtlich, dass mancher Versicherer genau darauf setzt.

Betrügerische Yachteigner - ein Problem für Versicherer und Versicherte

Natürlich müssen die Versicherungen, auch im Interesse der übrigen Versicherten (Prämienhöhe!) versuchen, bei Vorliegen eines Betrugs die nicht berechtigten Forderungen abzuwehren. Dem Verfasser sind mindestens fünf Fälle persönlich bekannt, in denen Yachten untergegangen sind wegen Brandausbruch auf hoher See oder angeblicher Kollisionen mit Containern oder anderen treibenden Hindernissen. Es fällt auf, dass alle Yachten gut versichert waren und der Skipper alleine an Bord war und sich retten konnte. In einem Fall war der Versicherungsbetrug offenkundig, aber eben nicht zu beweisen. Die Versicherung hat sich nolens volens mit einer 50/50-Schadensregulierung ganz gut aus der Affäre gezogen.

Versicherungen mit Zeit und Geld sitzen am längeren Prozess-Hebel

Andererseits, auch hierfür gibt es genügend Beispiele, haben Versicherungen den schuldlosen Versicherten einfach mürbe prozessiert, bis er nach vielen Jahren (in einem Prozess nach 35 Jahren, dies sogar bei einem erheblichen Gesundheitsschaden), klein beigegeben und sich endlich mit einem Vergleich begnügt hat.

Neben den mitunter horrenden Kosten macht auch die nervliche Belastung den Versicherten auf Dauer fertig, denn der Prozess wird jahrelang zu einem ungeheuer belastenden Bestandteil seines Lebens, ob er will oder nicht. Man darf nicht übersehen, dass für den Sachbearbeiter bei der Versicherung so ein Rechtsstreit halt Teil seiner Arbeit ist, an die er am Ende eines Arbeitstages keinen Gedanken mehr verliert, während die Gedanken des Versicherten immer und immer wieder um seinen Prozess und dessen ungewissen Ausgang kreisen. Bis er weich wird, wenn er nicht, aber das sind ganz seltene Fälle, man spricht von "keinen fünf Prozent" (Aussage eines der führenden Versicherungs-Kapazitäten Deutschlands) stur bleibt und auch die finanziellen Mittel dazu hat.

Und zu Letzteren gehört sicher auch unser Klaus.

Klaus gibt sich nicht auf und kämpft - was ihn viel Geld kostet 

Er ließ ein eigenes Gutachten auf eigene Kosten erstellen, um seine Unschuld zu beweisen. Was nicht notwendig gewesen wäre, denn - siehe oben - Klaus muss nicht seine Unschuld beweisen.

Es folgte die Klageerhebung.  Um den Leser nicht zu langweilen, will ich die nahezu unendlich lange Prozessdauer kurz zusammenfassen:

In der Klageerwiderung kam es gleich knüppeldick:

"Die Beklagte ist auch deshalb leistungsfrei, weil der Kläger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat:

1. Vorsätzliche Brandstiftung...

2. Eigenbrandstiftung"

Ein starkes Stück. Hier wird der Kläger schlicht als Krimineller hingestellt.

Privatgutachten, gleichgültig von wem, haben nicht viel Wert

Dann kam das, was kommen musste, wenn beide Parteien ein Gutachten vorlegen, das für sie günstig ist: Das Gericht erholt ein weiteres Gutachten und bestimmt selbst einen Gutachter. Warum wohl, wenn schon zwei kostenintensive, zigtausend Euro teure vorliegen?

Es ist nun mal Tatsache, dass Gutachten, die privat in Auftrag gegeben werden, selten zu Lasten des Auftraggebers ausfallen, und wenn, wäre es ja töricht, diese bei Gericht vorzulegen. Deshalb werden so genannte Parteigutachten sehr häufig von einem Zivilgericht kaum bis gar nicht beachtet. 

Die abgelegene Bucht

Die zahlungsunwillige Versicherung versuchte, ihre Beschuldigung mit merkwürdigen Behauptungen zu untermauern. Sie bringt vor:  

"...die Yacht lag zum Zeitpunkt der Brandentstehung... gegen 4 Uhr morgens in der abgelegenen Bucht Tam Phra Bay vor Anker. Die Wetterlage war völlig ruhig, d.h. es herrschte Windstille und kein Wellengang. Die an die Ankerbucht angrenzende Küste weist nur eine sehr geringe Bebauung auf, sodass auch keine Beleuchtungen von Land die Ankerbucht und insbesondere den Liegeplatz der "SY WADOO RYU" beleuchtet haben."

Der Sinn dieses Vortrags ist klar: Klaus hat sich einen abgelegenen Liegeplatz ausgesucht, um in Ruhe bei Dunkelheit und unbeobachtet seine Yacht anzuzünden und sich dann bei bestem Wetter zu retten.

Nur leider hat sich die Versicherung hier total vergaloppiert, wie sich mit Google am Richter-Schreibtisch in wenigen Minuten feststellen ließe. Von wegen "abgelegen"?

Klaus hat mich damals um eine Stellungnahme zur "abgelegenen Bucht" gebeten. Hier ein wörtlicher Auszug:

"... denn Karla und ich haben auf unserem Weg nach Phuket, also wenige Wochen vor dem Unglück genau die fragliche Bucht besucht, so um den 10.Februar 2007.

Wir haben diese Bucht deshalb sehr gut im Gedächtnis, weil wir sie ursprünglich als Ankerplatz geplant haben. Als wir sie dann sahen, haben wir sie fluchtartig verlassen (was wir kaum je zuvor gemacht haben). Denn es war wohl der schlimmste Platz, den wir in Thailand gesehen hatten. Überfüllt mit Ausflugsschiffen, die Luft mit Gedonner und Kreischen der unzähligen Schnellboote erfüllt, sodass von den Abgasen der Himmel getrübt war und im übrigen kaum ein Plätzchen zum Ankern, weder rechts (wo Deine Unglücksstelle nach Epirb war), noch links am steilen Felsen, wo unzählige Yachten geankert haben. Alle der zahlreichen Murings in der Bucht waren belegt. Nachdem das Wasser auch noch nur von den Motorbooten bewegt war, würden wir die Bucht und das Wasser als "Drecklacke" bezeichnen.

Ich habe so eine schlimme, von Tourismus entstellte Bucht weder an der Ballermannküste in Mallorca noch sonstwo jemals erlebt. Wir sind dann westlich weiter aus der Bucht raus und haben dann in einer anderen Bucht - um die Ecke - geankert ...

Gestatte mir eine zynische Bemerkung: Einen viel dümmeren Platz für eine Brandstiftung, noch dazu in einer so seichten Tiefe an einem Touristenstrand , wo das Wrack immer über die Wasseroberfläche heraustragen würde, könnte man sich nicht aussuchen..."

Gerichtsgutachter bereitet der Versicherung eine krachende Niederlage

Letztlich, Jahre nach dem Beginn des Prozesses,  dann der entscheidende Sprung im Rechtsstreit, nämlich das Gutachten, das vom Gericht in Auftrag gegeben wurde: Dieser Gutachter kommt nach Prüfung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen zum Ergebnis:

"Für den Unterzeichner liefern die in den Akten enthaltenen Angaben und Bilder keinen Hinweis auf eine mögliche Brandstiftung unter Einsatz von Diesel als Brandbeschleuniger. Sie liefern auch keine Hinweise darauf, daß überhaupt eine Brandstiftung vorgelegen haben könnte.

Und dann kassieren die von der Versicherung beauftragten Gutachter für ihre Ausführungen schallende Ohrfeigen:

„Die Brandspureninterpretationen des XY-Gutachters waren fehlerhaft, Die durch den YZ-Gutachter angeführten Spuren lassen auch andere Erklärungen bezüglich ihrer Entstehung zu, bzw. deren Interpretationen sind so grob falsch, daß der Aussage des ...-Gutachtens insgesamt nicht gefolgt werden kann und die darin enthaltenen Interpretationen demzufolge nicht als Alternativerklärungen dienen können.

Die tatsächliche Brandursache kann aufgrund der unzureichenden Untersuchung vor Ort und der inzwischen erfolgten Eingriffe am Brandobjekt nicht mehr geklärt werden.“

Prozess-Ende? Nein, es ist noch nicht mal Halbzeit

Wer nun glaubt, dass damit der Prozess beendet war und die Versicherung mit hochrotem Kopf die Klage nach dieser blamablen Niederlage anerkannt hätte, täuscht sich gewaltig.

Die Versicherung teilte vier Jahre nach dem Brand, mit:

"...dass sie den an der SY "WADOO RYO"am 26.März 2007 entstandenen Brandschaden dem Grunde nach anerkennt."

Also Sieg auf der ganzen Linie!

Da hast Dich, lieber Leser, aber ganz schön geschnitten!

Schon die Formulierung "der an der SY entstandene Brandschaden" lässt den Insider Böses ahnen. Der Erfindungsreichtum der Versicherung ist bewundernswert, denn plötzlich war von der festen Taxe nicht mehr die Rede. Die Versicherung machte nunmehr geltend, dass hier gar kein Totalschaden vorliege, sie wolle nur die Kosten für die Wiederinstandsetzung des Wracks, das immer noch in Thailand herumlag, übernehmen. 95.587 €, auf nur einer DIN A 4-Seite, hielt die Versicherung für den angemessenen Kostenaufwand.

Hand aufs Herz, lieber Leser: "Wollten sie dieses Brandopfer repariert zurück?" Von gesundheitlichen Risiken abgesehen - wenn ich allein an den ewigen Brandgeruch denke...

Klaus ist immer noch nicht mürbe gekocht

Das war natürlich für Klaus kein Thema und so machte er sich die nächsten Jahre auf den Weg, zu beweisen, dass eine nach deutschen Maßstäben ordnungsgemäße Wiederinstandsetzung des Wracks in Thailand nicht möglich sei oder den Wert der Yacht, also die fixe Taxe, weit überschreiten würde. Jahrelang wurde wieder gerungen, zum Teil unter erneutem Einsatz von Sachverständigen. Beispielsweise war ein Gutachtensthema, ob die fünf Tage lang in Löschwasser (Gemisch aus Wasser, Öl, Diesel, Salz und Schwefelsäure) getränkten Segel gewaschen werden können! Wer hätte da nicht entnervt klein beigegeben? Wohl die meisten.

Aber nicht der zähe Klaus!

Um jetzt die sehr lange Prozessdauer auch in diesem Bericht doch noch zu einem Abschluss zu bringen:

Jahr für Jahr war verstrichen. Am 26.5.2017, also nach mehr als zehn langen Jahren, erging dann das Endurteil, in dem Klaus die feste Taxe zugesprochen wurde. „Lediglich“ die Kosten für die von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten plus Nebenkosten immerhin in Höhe von 65.848,41 Euro, mit der Klaus glaubte, sich gegen die gegnerischen Gutachten und das Vorbringen der Versicherung verteidigen zu müssen, um seine Unschuld zu beweisen, blieben an ihm hängen.

Und die "Moral" von der Geschicht ?

Was sich wohl der Sachbearbeiter bei der Versicherung gedacht hat, als er die Akten nach zehnjähriger Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Abwehr der berechtigten Ansprüche von Klaus geschlossen hat?

Wahrscheinlich so was Ähnliches: "Bin ich froh, dass ich diese Geschichte vom Tisch hab. Was gibt´s heut wohl zum Abendessen?"

Klaus indessen dürfte diese Never-Ending-Story über ein ganzes Jahrzehnt trotz seiner Zähigkeit ein paar Jahre seines Lebens gekostet haben.

Was die Leser dieser WADO-Geschichte darüber gedacht haben, und was für ein Fazit Klaus aus seinem Leidensweg gezogen hat, erfahren Sie im letzten Teil des wahren Berichts, nämlich hier.

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