YACHT-Leser fragen, Bobby Schenk
antwortet
Frage von
W. K.
Sehr geehrter Herr K.,
bei der Wacheinteilung hat wohl jedes kleine Team seine
eigenen Tricks und Ansichten, sodass ich hier nur meine persönliche Ansichten
darlege.
Man kann wohl heute davon ausgehen, dass alle Langfahrtyachten
unter (Wind-)Selbststeueranlagen laufen und der "Rudergänger" somit
nicht knechtisch hinters Rad verdonnert wird. Untertags, wo ja Segelyachten auch
gesehen werden (sollten) und Vorfahrt haben (sollten),
haben wir überhaupt keine Wacheinteilung. Jeder, dem gerade danach ist, setzt
sich, meist mit einem Buch in der Hand, ins Cockpit. Hierbei achten wir, dass
ständig jemand "oben" ist.
Ganz anders nachts: Da gilt die Wacheinteilung der zweieinhalb
Stunden. In den Tropen, wo wir meistens segeln, ist die Nacht ja an die 12
Stunden lang. Die ersten beiden Stunden vergehen ohne Wacheinteilung, weil wir
da zusammen abendessen. Dann, nach dem Sundowner, haut sich der Wachfreie in
seine Koje. Viermal zweieinhalb Stunden sitzen wir im Cockpit, stehen
gelegentlich auf und streifen den Horizont mit Blicken ab. Dann zieht schon der
Morgen über den Horizont hinauf.
Die vier Stunden des schwedischen Wachsystems sind uns zu lang
zum Wachbleiben. Und der Schlaf ist immer zu kurz, ob man nun 150 Minuten oder
vier Stunden in der Koje liegt.
Ein besonderes Problem in der Nacht, ist es, sich gut sichtbar
zu machen. Hierzu sind die vorgeschriebenen Positionslichter nicht sehr
geeignet, ganz abgesehen davon, dass wohl kaum ein Langfahrtsegler es sich
strommässig leisten kann, sie ständig zu führen. Die
Großschifffahrt hält erfahrungsgemäß auf entlegenen Strecken keinen guten
Ausguck. Und mangels fehlendem weißem Licht ist man als Segler auch nicht
besonders auffällig. Hier haben wir im Masttopp ein Blitzlicht, das
stromsparend und doch sehr auffällig ist, jedenfalls besser als die gesetzliche
Beleuchtung. Wenn wir allerdings ein Schiff sehen, dann schalten wir die
Positionslampen ein und kontrollieren mit dem Radar, ob wir auf Kollisionskurs
sind, was viel leichter ist, als eine "stehende Peilung" mit den Augen
herauszufinden. Notfalls versuche ich auch per UKW (Kanal 16) mit dem
"Kollisionsgegner" Kontakt aufzunehmen. In einsamen Gegenden ist
daraus schon oft ein munterer Plausch entstanden.
Unsere Yachten versuchen wir zu versichern, so gut es geht.
Eine (preiswerte) Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall wichtig. Wir können
es uns nicht leisten, auf eine teure Vollkasko-Versicherung zu verzichten. Wir
versuchen aber, die Prämie so niedrig wie möglich zu halten. Hierzu wählen
wir eine sehr hohe Selbstbeteiligung.
Die Gefahr des späteren Einwandes der Unterbesetzung sehe ich
bei einer Zweiercrew nicht. Denn es gibt kein Gesetz und auch kein Gebot der
Seemannschaft, das besagt, dass eine Yacht nicht von zwei Personen geskippert
werden kann. Anders ist es vielleicht bei einem Einhandsegler, bei dem es auf
der Hand liegt, dass er die Verordnung zur Kollisionsverhütung (Ausguck halten)
gar nicht einhalten kann. Die Geschichte vom 10-Minuten-Schlaf glaube ich
nicht, abgesehen davon, dass auch bei einem Rundblick alle zehn Minuten eine
Menge passieren kann.
Wenn man wegen der Versicherung Bedenken wegen der kleinen
Crew hat, so ist es ein leichtes, bei Vertragsabschluss schriftlich(!) darauf
hinzuweisen, dass man beabsichtigt, die Yacht zu zweit zu segeln und davon
ausgeht, dass auch in diesem Fall Versicherungsschutz besteht.
Damit nimmt man der Versicherung den späteren Einwand der
Unterbesatzung. Mit freundlichen Grüssen Bobby Schenk
zur
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